Nutzungsbedingungen „Haus Werdum“
1. Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Quartier bestellt oder zugesagt, oder, falls eine schriftliche Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, bereitgestellt ist. Bei Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist.
Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Quartiers dem Gast Schadenersatz zu leisten, ausgenommen bei Schäden durch höhere Gewalt oder aus Gründen, die der Vermieter nicht zu verantworten hat.
a) Bei einer Stornierung Ihrer gebuchten Urlaubszeit müssen wir Ihnen die entstandenen Durchführungs- und Planungskosten sowie den Ausfall des Mietpreises in Rechnung stellen.
– bei Rücktritt bis 30 Tage vor Leistungsbeginn: 50 %
– bei Rücktritt bis 15 Tage vor Leistungsbeginn: 60 %
– bei Rücktritt bis 7 Tage vor Leistungsbeginn: 85 %
– bei Rücktritt nach dem 7. Tag vor Leistungsbeginn sowie bei Nichtantritt: 100 %
Zusätzlich berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 35,00 Euro für jede schriftliche Bearbeitung einer Stornierung.
b) Wird vom Vermieter eine Anzahlung verlangt, ist diese vom Mieter in der gesetzlichen Frist zu zahlen. Erfolgt vom Mieter diese Zahlung nicht in der gesetzlichen Frist, hat der Vermieter die Möglichkeit, die Wohnung anderweitig zu vermieten.
Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Quartiere nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe hat der Gast für die Dauer es Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu zahlen. Wird die Wohnung vom Mieter in einem solchen unsauberen Zustand verlassen, so dass über das übliche Maß hinaus die Wohnung wieder hergerichtet werden muss, werden dem Mieter die Kosten einer Sonderreinigung in Rechnung gestellt.
Die Reservierung gilt nur für die angemeldeten Personen. Der Vertrag ist nicht auf andere Personen übertragbar. Möchte der Mieter weitere Personen in der Wohnung mitwohnen lassen, ist in jedem Fall vor er Anreise die Zustimmung des Vermieters einzuholen. Der Vermieter hält sich das alleinige Recht vor, eine Zustimmung zu erteilen. Eine diesbezügliche Absage entlässt den Mieter nicht aus dem Vertragsverhältnis.
Bei späterer Anreise und/oder früherer Abreise hat der Mieter keinen Anspruch auf Erstattung von Teilen des Mietvertrages.
Die Möbel und sonstige Gegenstände sind sorgfältig zu behandeln. Schäden, die durch den Mieter, seine Begleiter und die mitgebrachten Haustiere entstehen, sind dem Vermieter unverzüglich zu melden und vom Mieter angemessen zu entschädigen. Fehlende oder beschädigte Inventargegenstände, werden dem Mieter zum Neubeschaffungswert in Rechnung gestellt.
Der Mieter, seine Begleiter und die von ihnen mitgeführten Gegenstände sind während des Aufenthaltes im Mietobjekt nicht versichert.
Alle Preise sind inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle Preisangaben sind in der Geldwährung Euro. Die Verpflichtung zur Mietweisen Überlassung des Feriendomizils wird erst wirksam, wenn der vom Mieter unterzeichnete Mietvertrag vorliegt und die Anzahlung des Mietpreises in der gesetzten Frist eingegangen ist. Sämtliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der Schriftform.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes das Amtsgericht des Betriebsortes.
2. Anreise
Am Anreisetag steht Ihnen die Unterkunft ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Sondervereinbarungen sind jederzeit möglich. Bitte sprechen Sie uns hierfür an. Wir empfehlen Ihnen, an den Hauptanreisetagen zu Ostern oder in den Ferien rechtzeitig aufzubrechen. In der Regel ersparen Sie sich und Ihren Mitreisenden damit lange Staus! „Besser am Strand auf den Schlüssel warten, als im Stau zu braten!“.
3. Schlüsselübergabe und Kurkarten
Die Übergabe der Schlüssel für Ihre Ferienunterkunft erfolgt bei der Familie Vogt in der Gastriege 42, in 26427 Werdum. Hier werden Ihnen auch die Kurkarten sowie der Nordsee-Service-Card übergeben. Sollten Sie im Vorfeld Ihrer Reise Fragen zur Übergabe und zu den Leistungen der Nordsee-Service-Card haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit sehr gern unter der Rufnummer 04974 / 914 718 zur Verfügung.
4. Abreise
Am Abreisetag ist die Wohnung bis 09:30 Uhr zu räumen. Ihre Ferienunterkunft ist dabei im gleichen Zustand wie bei Einzug zu übergeben.
5. Allgemeines / Reiserücktrittversicherung
Buchen Sie Ihren Kur- oder Urlaubsaufenthalt ohne Risiko! Ein gebuchter Aufenthalt, ob Wochenende oder mehrwöchige Kur, stellt nach der Buchungsbestätigung durch den Gastgeber einen Vertrag dar, den beide Seiten erfüllen müssen. Tritt ein Gast einen gebuchten Aufenthalt nicht an und entsteht dem Beherbergungsbetrieb dann einen Schaden, weil die Wohnung für den gleichen Zeitraum nicht weitervermietet werden kann, ist der ausgebliebene Gast nach den Bestimmungen des Gastaufnahmevertrages schadenersatzpflichtig. Das gilt auch, wenn die Ursache für die Absage ein schicksalhaftes Ereignis ist, das der Gast nicht vermeiden konnte, so z. B. Krankheit, ein Unfall oder sonstige gravierende Ereignisse, auch im engsten Familienkreis. Damit Sie vor solchen Risiken geschützt sind, raten wir Ihnen zum Abschluss einer
Reiseversicherung (Stornokostenschutz, Rundumschutz oder Krankenschutz)
Sie können eine Reiserücktrittsversicherung direkt bei der Buchung über uns oder innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsunterzeichnung in einem Reisebüro abschließen.
Weitere Informationen zu den jeweiligen Versicherungen finden Sie hier.